Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und darauf, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eröffnen ihnen mit dem Zugang zu Bildung, Sport, Kultur und anderen Aktivitäten bessere Entwicklungsperspektiven. Des Weiteren, können Sie eine finanzielle Hilfe für die Lernförderung Ihres Kindes beantragen. Ist das nicht genial?
Leistungen für Lernförderung kommen unabhängig von einer Versetzungsgefährdung in Betracht, wenn das Erreichen der wesentlichen Lernziele und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann.
Was ist zu beachten?
- Die Kosten werden in der Regel direkt an den*die Nachhilfelehrer*in bzw. an das Nachhilfeinstitut überwiesen.
- Die Schule muss die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern auf dem Vordruck „Lernförderung - Bestätigung der Schule“ (auch erhältlich unter www.jobcenter-kn.de) bestätigen.
- Es wird i.d.R. nur ein Kostenvoranschlag eines Anbieters für Lernförderung benötigt.
Zuständig für diese Fragen sind:
• das Jobcenter Singen für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld nach SGB II
Unterstützung und Hilfe erhält man u.a. auch in den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (siehe S. 19 f.), bei den Familienberatungen (S. 27) und beim Kommunalen Sozialen Dienst der Stadt Singen (S. 51).
Unter der Telefonnummer 030 221 911 009 ist das bundesweite Bürgertelefon zum Thema Bildungspaket erreichbar (Mo. bis Do.: 8:00 - 20:00 Uhr).
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